Wissenswertes zum Thema Dentalgips

 

EN ISO 6873
 
Einteilung und Bezeichnung
Die europäischen Länder haben sich auf feste Vorgaben für die zahntechnischen Gipse geeinigt. Die EN ISO 6873 entspricht weitgehend der alten deutschen DIN 13911. Neu aufgenommen wurde die Kl. 5 für Superhartgipse mit hoher Expansion. Die für alle Hersteller verbindliche
EN ISO 6873 sieht folgende Einteilung vor:
 
Typ  
1 Abdruckgips, Artikulationsgips
2 Modellgips
3 Modellhartgips
4 Superhartgips (bis 0,15% Expansion)
5 Superhartgips (bis 0,30% Expansion)
Anforderungen und Qualität
Der Werkstoff muss eine einheitliche Zusammensetzung aufweisen und frei von Fremdstoffen und Klumpen sein. Bei einer Mischung nach Gebrauchsanweisung des Herstellers muss eine einheitliche Masse entstehen.
Mindestanforderungen  
Bei einer Prüfung muss die Abbindeexpansion innerhalb des Wertebereiches der Tabelle liegen. In den einzelnen Klassen wurden folgende Mindestanforderungen festgesetzt:
Typ

Standart konsistenz in mm/ Fließmaß

Verarbei tungszeit in Minuten mind. Erstarr ungsende in Min. mind./ max. Abbinde expansion in % nach 2 h max. Druck- festig- keit MPa (1MPa = 1N/mm² nach 1 h mind./max.
Abdruckgipse 80 +/-4 1,25 2,5 / 5,0 0,15 4,0 / 8,0
Modellgips 75 +/-4 2,5 6,0 / 30,0 0,30 9,0
Modellhartgips 30 +/-3 3,0 6,0 / 30,0 0,20 20,0
Superhartgipse, nied. Exp. 30 +/-3 3,0 6,0 / 30,0 0,15 35,0
Superhartgipse, hohe Exp. 30 +/-3 3,0 6,0 / 30,0 0,16 - 0,30 35,0
Erstarrungszeit
Falls Sie die Daten der Dentalgipse vergleichen, achten Sie bitte unbedingt auf die Einhaltung der vorgegebenen Zeitangaben. Die Abbindeexpansion muß nach 2 Stunden und die Druckfestigkeit nach 1 Stunde nach dem Wasser-Gips-Kontakt festgestellt werden. Werden hier andere Zeitangaben oder Maßeinheiten (z.B. Brinellhärte, Härte) genannt, sind diese nicht mit den EN ISO 6873 Werten vergleichbar und täuschen den Verbraucher! Unsere Qualitätskontrollen im Werk erfolgen streng nach der EN ISO 6873.
Abdruckvorbereitung
 
Vorbereitung des Abdrucks
In der Laborpraxis treten immer wieder Probleme zwischen den verschiedenen Abformmassen und Dentalgipsen auf. Da einige Abformmaterialien sich gegenüber Dentalgipsen aggressiv verhalten, sind folgende Vorbehandlungen durch die Gipsfachkraft unbedingt erforderlich, um eine glatte Oberfläche und ein passgenaues Gipsmodell zu erhalten.
Material Alginate Polyäther Hydrokolloide Silikone
Eigen-
schaften
Durch Feuch-
tigkeitsabgabe treten Schrum-
pfungen auf. Nicht dauerhaft lagerbar - max. 1 Stunde, feucht halten.
Hydrophile Eigenschaften/
Aufquellen bei langer Lagerung in Desinfek-
tionsmittel.
Sofort aus-
gießen, ansonsten starke Volumen-
änderungen!
Ohne Volumen-
veränderungen formstabil und unempfindlich. C-Silikone sind nur 6 h lagerbar!
Vorberei-
tung
Restlose Entfernung von Speichel- und Blutresten. Neutralisieren durch ein-
tauchen in Trimmerwasser oder Gipspulver / Verdichten mit "Aligidur Liquid".
Speichel- und Blutreste mit fließendem Wasser entfernen. Restlose Entfernung von Speichel- und Blutresten durch fließen-
des Wasser. Neutralisieren durch Eintau-
chen in Trimmerwasser oder Gips-
pulver, danach abspülen und in 2% Kalium-
sulfatlösung tauchen.
Mit fließendem Wasser Blut- und Speichel-
reste entfernen.
Desin-
fektion
Mit herkömm-
lichem Desin-
fektionsmittel oder 1% Per-
essigsäure, Aufquellgefahr! Reinigung unter fließendem Wasser.
Mit herkömm-
lichem Desin-
fektionsmittel, auch hier Quellgefahr, daher nur kurze Zeit desinfi-
zieren.
Mit herkömm-
lichem Desin-
fektionsmittel oder 1% Per-
essigsäure, Aufquellgefahr! Reinigung unter fließendem Wasser.
Mit herkömm-
lichen Desin-
fektionsmitteln.
Lage-
rung
Spätestens nach 60 Min. ausgießen und vor Austrock-
nung schützen.
Gute Lager-
fähigkeit, relativ unempfindlich.
Schnell ausgießen/
vorteilhaft sind Gipse mit kurzer Abbinde-
zeit, langer Kontakt beeinflußt die Oberfläche des Gipsmodells negativ!
Additions-
vernetzende Silikone unbegrenzt lagerbar, kondensations-
vernetzende Silikone begrenzt lagerbar.


 

Alles über Gips - CE-Kennzeichnung

 
 
Zertifizierung und CE-Kennzeichnung
 
Die CE-Kennzeichnung nach dem Medizinproduktegesetz betrifft alle Produkte, z. B. Instrumente, Stoffe oder andere Gegenstände, die zur Erkennung, Behandlung oder Linderung von Krankheiten oder Verletzungen für den Menschen bestimmt sind. Voraussetzung für diese Produkte ist, dass deren bestimmungsgemäße Hauptwirkung im oder am menschlichen Körper auf physikalischem Wege erreicht wird (EG-Richtlinien 93/42/EWG und 90/385/EWG). Für Dentalgipse und Einbettmassen entfällt die CE-Kennzeichnungspflicht, da sie nicht am Körper eines Menschen angewandt werden.

Einzige Ausnahme ist unser Dr. Balzer Abdruckgips, da dieser in unmittelbaren Kontakt mit dem Patienten kommen kann. Für dieses Produkt existiert eine CE-Kennzeichnung. Die Zertifizierung eines Betriebes nach DIN 9000-9003 hat keinen Bezug zur CE-Kennzeichnung. Es handelt sich um ein freiwilliges Qualitätsmanagement, dass sich ausschließlich auf die internen Betriebsabläufe bezieht und nichts über die Qualität der Produkte aussagt. In der Praxis wird oft fälschlicherweise ein Zusammenhang zwischen CE-Kennzeichnung und Zertifizierung hergestellt.
Alles über Gips - Rohstoffe

 
Gips ist nicht gleich Gips.
 
In den letzten Jahren sind Dentalgipse auf den Markt gekommen, die beim Einsatz in der Zahntechnik zu erheblichen Schwierigkeiten führen können. Aus der Praxis wird ein extrem hoher Werkzeugverschleiß beim Sägen und Fräsen dieser Gipsmodelle bemängelt. Außerdem kommt es bei der Freilegung von Präparationsgrenzen zu unkontrollierten Abplatzungen und Ausbrüchen an Gipsmodellen.

Diese Verarbeitungsprobleme führen zu zusätzlichen Arbeiten und damit zu erheblichen Kostensteigerungen. Das Institut für Mineralogie der Philipps Universität Marburg hat sich intensiv mit dieser Problematik beschäftigt. Es wurde in umfangreichen experimentellen Untersuchungen herausgefunden, dass die beobachteten Probleme durch unerwünschte Verunreinigungen in Kugel-, Stäbchen- und Plättchenform verursacht werden.

Als Fremdstoffe wurden gesinterte Teilchen der verschiedensten Zusammensetzungen nachgewiesen. Diese Bestandteile sind vor allem in den Dentalgipsen vorhanden, die aus Rauchgasentschwefelungsgipsen (REA-Gipsen) hergestellt worden sind. Auf Grund der gewonnenen Ergebnisse fordern die Mitglieder der Arbeitsgruppe die Hersteller von Dentalgipsen auf, dafür Sorge zu tragen, dass die unerwünschten Fremdstoffe in ihren Produkten nicht enthalten sind. In unseren Dentalgipsen sind keine REA-Gipse enthalten, da wir nur hochreine und seit Jahrzehnten bewährte Materialien einsetzen.

Lassen Sie sich von Ihren Lieferanten garantieren, dass keine REA-Gipse in Ihren Dentalgipsen enthalten sind!