Stöber-Dental
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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Walter Stöber, D-99867 Gotha

Vorbemerkungen

Diese nachstehenden Bedingungen gelten für Verträge, Lieferungen und Leistungen einschließlich Beratungsleistungen, Auskünfte und ähnlichem. Sie gelten somit auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Entgegenstehende Einkaufsbedingungen des Käufers gelten auch dann nicht, wenn wir diesen nicht ausdrücklich widersprochen haben. Von diesen Bedingungen abweichende Abmachungen, die mündlich getroffen werden, bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Angaben zum Verwendungszweck unserer Waren und Produkte sowie Angaben über die Art und Weise der Anwendung oder Verarbeitung sind für uns unverbindlich, es sei denn, sie erfolgen schriftlich, insbesondere im Rahmen der Ausstattung und Verpackung der Waren und Produkte. Die angebotenen Produkte und Materialien sind Handelsprodukte für die die entsprechenden Hersteller Haftung tragen. Etwaige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Klauseln nicht.

Angebote, Bestellungen und Preise

Unsere Angebote sind bezüglich Preis, Menge, Lieferfrist und Liefermöglichkeit freibleibend. Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, gelten unsere bei Zugang der Bestellung maßgeblichen Listenpreise zuzüglich der Umsatzsteuer in Höhe des bei Ausführung der Lieferung geltenden Satzes.

Lieferung

Alle Lieferungen erfolgen auf Gefahr des Käufers, auch wenn wir die Frachtkosten tragen. Mit der Übergabe der Ware an den Transportführer oder bei ihrer Bereitstellung im Falle der Abholung durch den Käufer gilt unsere Lieferpflicht als erfüllt. Sofern nichts gegenteiliges vereinbart wurde, wählen wir Versandart und -weg. Durch besondere Versandwünsche des Käufers verursachte Mehrkosten gehen zu dessen Lasten. Erfolgt die Bestellung Mo-Fr bis 10.00 Uhr, so kann, wenn gewünscht, die Ware noch am gleichen Tag das Haus verlassen und würde in der Regel am nächsten Werktag angeliefert werden. Wenn dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde, liefern wir die Waren gemäß unseres Tourplanes schnellstmöglich aus. Wir bemühen uns, Lieferfristen nach Möglichkeit einzuhalten, ohne hierfür eine Gewähr zu übernehmen. Der Käufer kann im Falles eines Lieferverzugs nur dann vom Vertrag zurücktreten, wenn er eine angemessene Nachfrist von mindestens 4 Wochen gesetzt hat. Krieg, Betriebs- oder Vertriebsstörungen, Verfügungen von hoher Hand oder sonstige Fälle von höherer Gewalt sowie Streiks, Aussperrungen, Mangel an Arbeitskräften welche die Herstellung und den Versand auch bei unseren Lieferanten vermindern oder verhindern, befreien für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung von der Lieferverpflichtung oder berechtigen uns zum auch teilweisen Rücktritt vom Vertrag, ohne daß dem Käufer Schadenersatzansprüche zustehen.

Verpackung und Versand

Der Versand sämtlicher Gipse und aller Waagen erfolgt innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ab einem Nettowarenwert von 99,- € frei Haus (darunter werden 7,30 € pro Packstück fällig). Für alle anderen Produkte berechnen wir einen Versandkostenanteil von 7,30 € pro Packstück. Dieser entfällt ab einem Warenwert von 150,- €, sofern im Angebot keine anderslautende Frankatur vereinbart wurde. Für Sonderangebote werden grundsätzlich Frachtkosten berechnet. Zur Verringerung des Versandkostenanteils werden, wenn möglich, Kleinteile zu einem Packstück zusammengefasst. Die günstigste Versandart wird durch uns gewählt. Frei Haus-Lieferungen verstehen sich Parterre hinter die erste trockene Tür der Lieferanschrift sofern eine problemlose Zufahrt gewährleistet ist. Die Verpackung berechnen wir zum Selbstkostenpreis. Nur ausdrücklich als Leihverpackung gekennzeichnete Emballagen nehmen wir zurück, jedoch nur, soweit die Emballage innerhalb von 2 Monaten nach Versanddatum in sauberem, wiederverwendungsfähigem Zustand bei uns eingegangen ist. Wir sind berechtigt, aber nicht verpflichtet, Lieferungen im Namen und auf Rechnung des Absenders zu versichern. Von uns verauslagte Transportkosten können bei als unfrei vereinbarter Lieferung nach den Richtlinien des Spediteurgewerbes berechnet werden.

Beanstandungen

Dem Abnehmer obliegt die sofortige, sorgfältige Eingangskontrolle bezüglich der an ihn gelieferten Waren und die Sicherung von Ansprüchen gegen die den Transport ausführende Person und die maßgeblichen Versicherer. Mängelrügen können wir nur dann berücksichtigen, wenn sie schriftlich innerhalb von 14 Tagen nach Eintreffen der Ware am Bestimmungsort erhoben werden, es sei denn, es handelt sich um nicht erkennbare Mängel. Soweit Mängel erst bei Anwendung, Verwendung oder Verarbeitung der Waren zu Tage treten können, ist die Mängelrüge ebenfalls binnen 14 Tagen schriftlich und unter Darlegung aller maßgeblichen Umstände zu erheben. Soweit von uns gelieferte Ware mit Sachmängeln behaftet ist oder zugesicherte Eigenschaften fehlen, sind wir nur innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungspflicht zur Ersatzlieferung verpflichtet. Die Zurücksendung der beanstandeten Ware kann nur mit unserem Einverständnis erfolgen. Begründete Mängel werden wir nach unserer Wahl durch Preisnachlaß, Umtausch oder Rücknahme der Ware beheben. Weitere Ansprüche gegen uns, ganz gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere auf Schadenersatz auch für Folgeschäden und für fahrlässige Verletzung vertraglicher Nebenpflichten, sind ausgeschlossen. Mit der Erfüllung der Verpflichtung zu Ersatzansprüchen, bevor uns nicht Gelegenheit zur Prüfung gegeben worden und danach eine angemessene Lieferfrist verstrichen ist.

Zahlungen

Die Annahme von Wechseln zur Zahlung bedarf unserer ausdrücklichen Zustimmung. Alle Wechselspesen gehen zu Lasten des Käufers. Zurückbehaltung durch den Käufer ist ausgeschlossen, es sei denn, Anspruch und Gegenanspruch beruhen auf demselben Vertragsverhältnis. Aufrechnung durch den Käufer ist ausgeschlossen, es sei denn mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung. Unsere Zahlungsbedingungen lauten 30 Tage netto. Rechnungen bis zu einem Warenwert von 50,- € sind sofort ohne Abzug zahlbar. Lieferungen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland sind gegen Vorkasse lieferbar.

Eigentumsvorbehalt

Die Waren bleiben unser Eigentum bis zur vollen Bezahlung unserer sämtlichen, auch künftig entstehenden Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer. Wir sind berechtigt, ohne Nachfrist oder Rücktrittserklärung die Vorbehaltsware vom Käufer herauszuverlangen, falls dieser seinen Verpflichtungen uns gegenüber trotz Mahnung nichtnachkommt. In der Rücknahme der Vorbehaltsware liegt ein Rücktritt vom Vertrag nur dann vor, wenn wir dies ausdrücklich, schriftlich erklären. das Eigentum erstreckt sich auch auf die durch Verarbeitung entstehenden Erzeugnisse. Die Verarbeitung gilt als für uns erfolgt, ohne daß dem Käufer aus der Verarbeitung und Aufbewahrung der Vorbehaltsware Ansprüche entstehen. Er ist verpflichtet, die Vorbehaltsware für uns sorgfältig zu verwahren und auf eigene Kosten ordnungsgemäß gegen Abhandenkommen und Beschädigung zu versichern. Seine Ansprüche aus den Versicherungsverträgen tritt er hiermit im voraus an uns ab. Kommt der Käufer seinen Verbindlichkeiten uns gegenüber nicht nach, so darf er über die gelieferte Ware und die aus ihrer Verarbeitung entstehenden Gegenstände im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr verfügen, ist jedoch zu Verpfändungen und Sicherheitsübereignungen nicht berechtigt. Der Käufer hat sich das ihn zustehende bedingte Eigentum an den Waren gegenüber seinen Abnehmern vorzubehalten, bis diese den Kaufpreis bezahlt haben. Bei Verarbeitung von fremden, nicht uns gehörenden Waren durch den Käufer werden wir Miteigentümer an den neuen sachen im Verhältnis der Rechnungswerte der verarbeitenden Waren. Bei der Weiterveräußerung der Vorbehaltswaren entstehenden Forderungen tritt der Käufer hiermit schon im voraus alle seine Ansprüche mit Neben- und Sicherheitsrechten einschließlich Wechsel und Schecks an uns zur Sicherung ab. Wenn die Vorbehaltswaren uns nur anteilig gehören, so bemisst sich der an uns abgetretene Teil der aus ihrem Verkauf entstehenden Forderungen nach unserem Eigentumsanteil. Werden die Vorbehaltswaren zusammen mit fremden Waren zu einem Gesamtpreis verkauft, so gilt die Kaufpreisforderung nur in anteiliger Höhe des Wertes der Vorbehaltsware als abgetreten. Der Käufer ist ermächtigt, die Forderungen aus dem Weiterverkauf so lange einzuziehen, wie er seine Zahlungspflicht uns gegenüber vertragsgemäß nachkommt. Auf unser Verlangen hat er uns die Schuldner der abgetretenen Forderungen mitzuteilen. Erscheint uns die Verwirklichung unserer Ansprüche gefährdet, so können wir den Schuldnern die Abtretung anzeigen. Zugriffe Dritter auf die Vorbehaltsware oder die abgetretenen Forderungen hat uns der Käufer sofort mitzuteilen. Mit der vollen Bezahlung unserer Forderungen aus der Geschäftsverbindung geht das Eigentum an den Vorbehaltswaren ohne weiteres auf den Käufer über und ihm stehen die abgetretenen Forderungen zu. Wir sind verpflichtet, die uns zustehenden Forderungen auf Verlangen des Käufers insoweit nach unserer Wahl freizugeben, als ihr Wert alle zu sichernden Forderungen um 25 % übersteigt.

Geltungsbereich, Erfüllungsort, Gerichtsstand

Für sämtliche Geschäfts- und Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Abnehmer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluß des internationalen Kaufrechts. Ist der Käufer ein Kaufmann, der nicht zu den in §4 des HGB bezeichneten Gewerbetreibenden gehört oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts, so gilt als vereinbarter Erfüllungsort für Lieferungen und Leistungen der Sitz der Verkäuferin und als vereinbarter Gerichtsstand Gotha.

 

Gotha, 02.11.2010

 

 Datenschutzerklärung

Der Schutz und die Sicherheit von persönlichen Daten hat bei uns eine hohe Priorität. Daher halten wir uns strikt an die Regeln des deutschen Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Nachfolgend werden Sie darüber informiert, welche Art von Daten erfasst und zu welchem Zweck sie erhoben werden:


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